Um was es geht

  • Strukturierte Methode und Vorgehensweise in der Vermittlung von Konflikten,
  • Allparteilichkeit und Pflicht zur Verschwiegenheit.
  • Die Interessen und Bedürfnisse meiner Medianten stehen im Vordergrund.
  • Die Mediation beruht auf einer freiwilligen Teilnahme der Konfliktparteien und kann von diesen jederzeit abgebrochen werden.
  • Jahrelange Erfahrung im Umgang mit Kunden im Bereich der Unternehmensberatung birgt ein gewisses Einfühlvermögen und eine Sensibilität im Umgang mit Menschen.
  • Eine Mediation spart Zeit und Geld und richtet sich nicht am Streitwert der Konfliktparteien aus

 

Die Geschichte der Mediation  

Wenn wir heute an Mediation denken scheint uns das Verfahren aus den USA zu stammen. Das liegt daran, dass diese Art der außergerichtlichen Verständigung dort in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts gewissermaßen neu entdeckt wurde und seither eine enorme Entwicklung genommen hat.

In den USA entwickelte sich die Mediation nahezu gleichzeitig in vier sozialen Konfliktfeldern:

  • Als Einigungsverfahren bei Scheidungen und familiären Konflikten.
  • Bei Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.
  • Im kommunalen Feld, sowie
  • bei öffentlichen Entscheidungen bzw. der Verwendung öffentlicher Mittel.

In den deutschsprachigen Ländern war diese Entwicklung ähnlich, wenn sie auch erst etwas später einsetzte und so Ende der 80-iger Jahre richtig in Schwung kam. Arbeitsgruppen in Heidelberg und München organisierten im Jahr 1989 die ersten Seminare und Ausbildungskurse für Mediation. Die Etablierung der Mediation in anderen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Italien, Frankreich, Spanien usw. verlief ähnlich.

 

Was ist Mediation

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale Dritte Person, der Mediator, zwei oder mehrere Parteien mit dem Ziel unterstützt, ihren Streit aus freiem Willen durch Verhandlung in Gesprächen beizulegen.

Das Hauptziel der Mediation ist, Menschen zu bekräftigen und zu befähigen, ihre eigenen Konflikte zu bearbeiten. Der Mediator sorgt dabei für die richtige Atmosphäre und den notwendigen Rahmen. 

Er fasst mit Hilfe von Gesprächstechniken und –strategien beide Standpunkte zusammen, und ermutigt beide Parteien, Verständnis für einander zu entwickeln und gemeinsam eine Übereinkunft zu erreichen.

Der Mediator verbessert das Beziehungsklima und begleitet den Prozess zur Konflikttransformation ohne selbst Entscheidungsbefugnis zu haben. Seine Aufgabe besteht nicht darin, den Urheber eines Konfliktes zu ermitteln, eine Lösung vorzugeben oder herauszufinden, wer im Recht und wer im Unrecht ist, sondern Konfliktparteien dabei zu helfen, ihren Konflikt selbst zu lösen, anstatt zu bewerten, zu beurteilen oder als Kontrollinstanz zu entscheiden, was richtig oder falsch ist, denn er ist kein Schiedsrichter und schon gar kein Richter.

 

Ablauf der Mediation A L P H A

 

A - Auftragsklärung

L - Liste der Themen

P - Postionen und Interessen

H - Heureka

A - Abschlussvereinbarung

 

Auftragsklärung

In dieser Phase wird geklärt, was überhaupt geklärt werden soll. Diese Phase beginnt mit der Kontaktaufnahme und manchmal stelle ich den Parteien dann eine Frage z.B. „Warum sind sie heute zu mir gekommen und was wollen sie hier erreichen?“ Das wichtigste im Rahmen der Auftragsklärung ist es, herauszufinden was die Parteien tatsächlich wollen und was nicht.

Diese Phase endet mit einer gemeinsamen Zielvereinbarung für die Mediation und der Aufklärung der Parteien über die Rahmenbedingungen und Pflichten des Mediators. Die Auftragsklärung wird mit einer Mediationsvereinbarung abgeschlossen, die von den Parteien und mir unterfertigt wird und die Basis für die nächsten Schritte bildet.

 

Liste der Themen

Während bei der Auftragsklärung die Parteien ein „we agree to agree“ bilden, sprich wir einigen uns darüber, dass wir hier gemeinsam einen Konflikt klären und lösen wollen, ist es in der Phase Liste der Themen so, dass die Parteien ein „we agree to disagree“ bilden, sprich wir einigen uns darüber, an welcher Stelle und wo genau wir uns uneinig sind.

 

In dieser Phase wird also die Sachlage erörtert, die Themen und Regelungspunkte erarbeitet und im Detail abgeklärt, was besprochen werden muss. In einer Matrix, die zur Qualitätssicherung dient, werden der IST- und SOLL-Zustand festgehalten. Dies dient dem Zweck, im Verlauf der Mediation den Fortschritt zu messen.

 

Positionen und Interessen

In dieser Phase besteht meine Aufgabe darin, die hinter den vertretenen Positionen zu den einzelnen Themenpunkten verborgenen Interessen zum Vorschein zu bringen. Es geht darum, Antworten auf die Fragen „ Was sind meine eigentlichen Interessen?“ „ Wozu ist mir das wichtig?“ zu finden.

 

Heureka

Heureka bedeutet: „Ein Fühlen, ein Erleben ein Ich habe es gefunden“. In dieser Phase geht es darum, den Parteien die notwendige Unterstützung zu geben selbst kreative und angemessene Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden, Antworten auf die Frage „Was könnten wir denn tun, um all das unter einen Hut zu bringen, was uns in den Phasen Auftragsklärung, Liste der Themen, Positionen und Interessen wichtig war.

Nach dieser Phase kann es durchaus sein, dass sich die Parteien noch einmal mit Ihren Anwälten, Beratern, Mitarbeitern oder wem auch immer abstimmen (man bezeichnet dies als systemische Interimsphase) bevor sie mit mir eine Abschlussvereinbarung aufsetzen, die dann Basis für eine neue Betriebsvereinbarung, Teamvereinbarung oder auch Grundlage für einen Notariatsakt oder eine Entscheidung mit juristischen und rechtsverbindlichen Konsequenzen im Bereich der Wirtschafts- und Scheidungsmediation sein kann.

 

Abschlussvereinbarung

Nachdem gegebenenfalls die Parteien Rücksprache mit Ihren Beratern oder Anwälten gehalten haben, sich dann wieder auf einen Tisch setzten, möglicherweise auch gemeinsam mit Ihren Anwälten, dann erfolgt A wie Action und es kommt zur Unterfertigung der Abschlussvereinbarung.

Diese Vereinbarung kann dann als Ergebnis für die gemeinsam gefundene Lösung gesehen werden und ist z.B. nach richterlicher Begutachtung und Unerfertigung im Falle einer Scheidungs- oder Wirtschaftsmediation für beide Parteien auch rechtsverbindlich.

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Mag. Gerhard Pix
Mag. Gerhard Pix, Foto: WILKE - das Fotostudio